Allgemeine Vertragsbedingungen für Ausbildungen (AVB-A)
1. Anwendbarkeit / Gültigkeit
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB-A) sind ergänzend als integrierter Vertragsbestandteil der Auftragsbestätigung bzw. dem Vertrag beigelegt und regeln grundsätzlich alle dort nicht erwähnten Punkte. Bei Abweichungen hat der Text in der Auftragsbestätigung bzw. im Vertrag Vorrang. Anderslautende Bestimmungen bedingen die Schriftlichkeit und müssen in der Auftragsbestätigung bzw. im Vertrag ausdrücklich aufgeführt sein.
2. Vertragsabschluss
Das Vertragsverhältnis wird entweder durch beidseitig unterzeichneten Vertrag oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung seitens der ISAL oder durch Rechnungsstellung geschlossen. Die ISAL kann aus praktikablen oder zeitlichen Gründen auf eine schriftliche Vertragsgegenzeichnung/Auftragserteilung verzichten. Der Adressat/Empfänger der Auftragsbestätigung gilt ohne sofortigen Gegenbericht an die ISAL als rechtlich verbindlicher Auftraggeber. Die ISAL behält sich ausdrücklich das Recht vor, für verschiedene Ausbildungen
unterschiedliche Zulassungskriterien festzulegen und ohne Angaben von Gründen, Personen die Teilnahme zu verweigern.
3. Vertragsmodifikation
Grundsätzlich sind die vereinbarten Dienstleistungen nach Art, Umfang und Konditionen verbindlich. Einzelne Anpassungen, etwa im Sinne von Ausbildungsverlängerungen / -verkürzungen, sind bei gegenseitigem Einverständnis möglich. Eine ganze oder teilweise Annullierung oder Verschiebung der Ausbildung durch den Auftraggeber berechtigt die ISAL, die ihr daraus entstandenen Kosten und Umtriebe vollumfänglich in Rechnung zu stellen.
4. Anmeldung
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Bei bereits ausgebuchten Veranstaltungen wird der Kunde verständigt und über die nächsten freien Termine informiert. Sowohl Anmeldungen als auch Anmeldebestätigungen und Rechnungsstellungen können per Mail erfolgen. Die Anmeldung verpflichtet zur Teilnahme an der ganzen Ausbildung. Die Anmeldung ist persönlich und kann ohne Rücksprache mit ISAL nicht auf Dritte übertragen werden. Mit der Anmeldung werden die AVB-A vorbehaltlos anerkannt.
5. Ausbildungsgebühren
Die Ausbildungsgebühren umfassen namentlich folgende Leistungen: Durchführung, Ausbildungsunterlagen, Nutzung von Schulungsräumen und deren technischen Einrichtungen. Die ISAL behält sich das Recht vor, einzelne Leistungen (Nutzung von Schulungsräumen und deren technischen Einrichtungen) an den Kunden abzutreten.
6. Zahlungsmodalitäten
Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel auf postalischem Weg oder alternativ auf dem elektronischen Weg per Mail. Die Ausbildungsgebühr kann vor Ausbildungsbeginn eingefordert werden. In Einzelfällen kann auch die Bareinnahme angewendet werden. Der auf der Rechnung aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich. Besteht eine Ausbildung aus mehreren Einheiten, kann das gesamte Entgelt vor Beginn der ersten Ausbildungseinheit eingefordert werden. ISAL behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten bzw. Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn der Rechnungsbetrag nicht vor Ausbildungsbeginn beglichen wurde. Die Haftung der ISAL für daraus entstandene Schäden ist ausgeschlossen.
7. Absage, Ausfall und Verschiebung
Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird die Veranstaltung in der Regel nicht durchgeführt. Bei zu wenigen Anmeldungen kann es in Einzelfällen vorkommen, dass die Veranstaltung unter Vorbehalt des Einverständnisses der Kunden und entsprechender Erhöhung der Ausbildungsgebühr durchgeführt wird. Bei Absagen, insbesondere wenn für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen oder die Veranstaltung aus nicht von ISAL zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss, werden bereits bezahlte Ausbildungsgebühren vollständig zurückerstattet. Müssen einzelne Ausbildungseinheiten abgesagt werden und ist eine Nachholung zu einem späteren Zeitpunkt nicht möglich, werden den Kunden die Ausbildungsgebühren anteilmässig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, stehen dem Kunden nicht zu. Fällt ein Ausbilder oder ein Referent aus, kann ISAL eine andere Person einsetzen
8 Rücktritt / Abmeldungen
Der Kunde kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er den Rücktritt vor Beginn der Veranstaltung schriftlich der ISAL mitteilt. Als Abmeldedatum gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei ISAL. Bei einem Rücktritt werden die folgenden Annullationsgebühren / Umtriebsentschädigungen fällig. Der Kunde hat kein Anrecht, einen bestätigten Ausbildungstermin zu verschieben. Wird ein bestätigter Ausbildungstermin vom Kunden verschoben, so werden die Annullationsgebühren/ Umtriebsentschädigungen fällig.
Bei Buchung eines Einzelkurses oder für Privatpersonen
- über 31 Tage vor Beginn CHF 50.-
- 30 bis 15 Tage vor Beginn 50% der Kursgebühr
- 14 bis 7 Tage vor Beginn 75% der Kursgebühr
- spätere Abmeldungen / Nichterscheinen 100% der Ausbildungsgebühr
In begründeten Härtefällen können von der ISAL Ausnahmen bewilligt werden. Bei Krankheit und Unfall ist zudem ein Arztzeugnis einzureichen. Versäumte Lektionen können grundsätzlich nicht nachgeholt werden und es erfolgt auch keine Rückerstattung von Ausbildungsgebühren. Die Stellung von Ersatzteilnehmer ist nach Prüfung und Bestätigung durch ISAL möglich.
9. Ausschluss von der Teilnahme
ISAL ist berechtigt Teilnehmer in besonderen Fällen, z. B. bei wiederholter Störung der Veranstaltung oder des Betriebsablaufs, von der weiteren Teilnahme auszuschliessen. Eine Rückerstattung der Ausbildungsgebühr erfolgt nicht.
10. Haftung und Schadenersatz
Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit eines Ausbilders bzw. Referenten, höhere Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. ISAL kann in diesen Fällen nicht zum Ersatz von Reise-und Übernachtungskosten oder Ausgleichszahlungen für Arbeitsausfälle haftbar gemacht werden. Generell gilt, dass ISAL bei Ausfall einer Ausbildungsveranstaltung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden kann. ISAL haftet nicht für Schäden, die mittelbar oder unmittelbar durch das Abhalten einer Ausbildungsveranstaltung entstanden sind - es sei denn, diese Schäden wurden durch ISAL vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht. Bei Übertragungen an Dritte haftet ISAL nur für die sorgfältige Auswahl und Instruktion dieser Personen. ISAL haftet nicht für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenem Gewinn oder sonstigen Ansprüchen Dritter. Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen oder sonstigen Gegenständen der Teilnehmer, wird seitens ISAL keine Haftung übernommen. Die ISAL haftet insbesondere nicht für Schäden, die auf technische Mängel an Installationen und Apparaten zurückzuführen sind. Im Übrigen ist die Haftung der ISAL subsidiär; sie entbindet den Auftraggeber/Kursteilnehmer nicht von der Pflicht des Abschlusses der notwendigen Versicherungen. Allfällige Forderungen gegenüber der ISAL sind innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach dem Schadenereignis schriftlich anzumelden, andernfalls gelten sie als verwirkt. Die ISAL haftet nicht für unterlassene oder verzögerte Dienstleistungen, welche auf Unfälle, Fehlleistungen Dritter (z.B. Unterbruch des Telekommunikationsnetzes bzw. Stromversorgung) oder auf Behinderungen im Strassenverkehr zurückzuführen sind.
11. Unterbeauftragte
Die ISAL ist befugt, im Bedarfsfall Leistungen durch qualifizierte Unterbeauftragte erbringen zu lassen.
12.Versicherung des Teilnehmers
Die Teilnahme an ISAL Ausbildungen erfolgt auf eigene Verantwortung, die Versicherung ist Sache des Kunden / bzw. der Teilnehmer/innen.
13. Höhere Gewalt
In Fällen höherer Gewalt (insbesondere Kriegsausbruch, Epidemien, Streik, Katastrophen usw.) kann die ISAL die Ausbildungstätigkeit, soweit diese nicht mehr ausgeführt werden kann, vorübergehend ganz oder teilweise einstellen.
14. Einsicht in die Unterlagen
Der Auftraggeber kann Einsicht in die seinen Auftrag betreffenden Unterlagen verlangen.
15. Urheberrechte
Der Kunde verpflichtet sich, die Urheberrechte von ISAL anzuerkennen, einzuhalten und die ausgehändigten Dokumente in analoger oder elektronischer Form weder zu kopieren, zu verändern, noch an Dritte weiterzugeben. Alle Rechte verbleiben bei ISAL; Übersetzungen, Nachdruck und Vervielfältigung der Unterlagen dürfen,
- auch auszugsweise
- nur mit schriftlicher Genehmigung von ISAL erfolgen.
16. Datenschutz
Der Kunde verpflichtet sich mit der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten insoweit einverstanden, wie diese für die Abwicklung der damit verbundenen Geschäftsabläufe erforderlich sind. ISAL verpflichtet sich, alle kundenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und keinem Dritten -kostenpflichtig oder unentgeltlich -
zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung zu stellen.
17. Telefonaufzeichnung
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die ISAL die Telefongespräche nach Bedarf aufzeichnet.
18. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB-A ungültig oder unwirksam werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. des Vertrags davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige oder unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die der ursprünglichen Fassung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.
19. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Auf alle Verträge mit der ISAL ist schweizerisches Recht anwendbar; der Gerichtsstand ist Luzern Stadt.